Mitgliedschaft
Eintrittsgeld/Geschäftsanteile
Jedes neue Mitglied zahlt bei Aufnahme in die Genossenschaft ein Eintrittsgeld in Höhe von 153,39 EUR.
Je nach Wohnungsgröße sind Geschäftsanteile zu übernehmen, wobei die Höhe eines Geschäftsanteils auf
153,39 EUR festgesetzt ist.
Beispiele:
- 1-Raum-Wohnung: insgesamt mind. 7 Anteile
- 2-Raum-Wohnung: insgesamt mind. 8 Anteile
- 3-Raum-Wohnung: insgesamt mind. 10 Anteile
- 4-Raum-Wohnung: insgesamt mind. 12 Anteile
- 5-Raum-Wohnung: insgesamt mind. 14 Anteile
In Ausnahmefällen kann die Zahlung der Geschäftsanteile in Raten vereinbart werden.
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